Moment... sprech nur noch kurz fertig... it's George ♡ |
Denner hatte die gloriose Idee, den Nespressokapseln den Kampf anzusagen. Da hat er aber nicht mit dem darauf folgenden Himmelsdonnerwetter gerechnet, und vor allem nicht mit den rechtlichen Schritten. Das St. Galler Handelsgericht hat dem Antrag des Kaffeegiganten stattgegeben.
In diesem Zusammenhang wichtig ist vielleicht, zu erwähnen, dass die Dennerkapseln bei weitem nicht an das Original heranreichen konnten. Nicht nur das berühmte Schäumchen fehlt, sondern auch der Geschmack lässt zu wünschen übrig. Die Kapseln beider Hersteller sehen sich rein optisch ähnlich, allerdings variert wohl auch hier die Qualität, was zu Problemen am Nespresso-Gerät führen kann (ein Teil des Brühwassers fliesst in den Auffangbehälter).
Das alles spricht dafür, dass man als Kunde weiterhin die gewohnte Qualität vorzieht. Wenn ich Clooney in einem Film will, gebe ich mich auch nicht mit Harry Hasler zufrieden. Dass allerdings der Ausdruck "what else" nicht nur in englischer Sprache eine geschützte Marke ist (also: what else®), sondern auch in der Schweizer Übersetzung "was susch" (Berndeutsch: was süsch, Hochdeutsch: was sonst), finde ich etwas übertrieben, ob mit oder ohne Bezug zu Kaffeekapseln.
Dass Denner mittlerweile sämtlichen Angestellten im Zusammenhang mit der Kapselherstellung gekündigt hat, zeigt, dass der Discounter den Fall wohl nicht gerichtlich weiterziehen will.
Da sieht man, was passiert, wenn der Himmel selber seine Hand über ein Produkt hält. Persönlich ziehe ich allerdings weiterhin meine Art der Kaffeezubereitung vor, obwohl ich wohl weltweit die einzige bin, die keine Nespressomaschine hat. Ich bin eben auch ein Unikat.... what else☺!
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