Was ist ein typischer Schweizer? Wie sieht er aus? Oder sie?
Wenn wir uns mal Nummer eins und zwei der Miss Schweiz Wahl 2008 ansehen, dann sehen die beiden Damen doch recht exotisch aus. Die Siegerin ist in Yverdon geboren. Wohin Whitney Toyloy's Wurzeln auch noch reichen, wird nicht bekanntgegeben, allerdings strahlt sie einen Hauch Asiatik aus. Rekha Datta, Nummer zwei, macht nicht nur gerne Yoga, sondern hat auch indische Wurzeln. Daneben hatten einige andere Kandidatinnen exotische Namen und Herkunftsgeschichten: Fiona Fariña (Mutter aus Haiti, Vater aus Spanien), Nanci Kabika (Kongo), Diana Knezevic (Kosovo?), Emile Lindblom (Schweden), Selver Yavuz (Türkei).
Die Schweiz, ein offenes Multikulti-Land, eines, das sich international sehr viel lieber vielfältig denn einfältig gibt.
Aber stimmt dieses Image? Handeln wir auch immer entsprechend? Wie steht es denn mit unseren Einbürgerungsverfahren? Fragen Sie nicht!!
Okay, ist jemand ein berühmter Sportler, dann geht das Null-Komma-Nichts, zumindest scheint es so. Auch die Leute vom Showbiz sind in unseren Landen gerne gesehen, am liebsten mit rotem Pass. UNSER Marc Foster dreht ja gerade den neuen 007, wow, saucool.
Handelt es sich jedoch um einen seit 45 Jahren in der Schweiz lebenden Italiener mit eigenem Unternehmen, dann geht das nicht so schnell. Ich meine, wo sind wir denn hier. Dem 65-jährigen Carmine Ambrosio wurde letzten Dienstagabend das Schweizer Bürgerrecht von der Gemeindeversammlung Oberglatt glatt verweigert, mit 26 zu 8 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Signor Ambrosio hat viele der Oberglatten mit seinem eigenen Taxi bereits gefahren. Er war also den Leuten persönlich bekannt, hat sich nie was zuschulden kommen lassen, zahlt seine Steuern, ist unauffällig, was will man mehr?
Das Gesuch wurde abgelehnt, weil Herr Ambrosio weder den vorgeschriebenen Staatskunde- noch den Deutschtest bestanden hat. Diese Tests seien in Oberglatt und zahlreichen anderen Gemeinden im Zürcher Unterland Einbürgerungsgrundlage. Besteht jemand nicht, wird der Antrag abgelehnt... Schluss der Diskussion.
Ich hatte ja kürzlich mal in einem Heft einige Einbürgerungsfragen zu beantworten versucht und muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht bestanden hätte. Werde ich deswegen ausgebürgert und des Landes verwiesen? Nein.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass Herr Carmine Ambrosio eine unserer vier Landessprachen beherrscht, und zwar vermutlich perfekt. Zweimal versuchte er, die beiden Tests zu bestehen, beide Male ohne Erfolg. Leider durfte er bei der Gemeindeversammlung nicht erklären, woran das gelegen haben könnte - zum Beispiel an der Nervosität und an den vielen Leuten. Als nicht Stimmberechtigter durfte er sich nicht äussern. Das Bestehen beider Tests ist Voraussetzung für eine Sprecherlaubnis.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass er mit einem Fehler weniger das zweite Mal in Staatskunde bestanden hätte. Den Deutschtest hätte er mündlich auch geschafft, nur das Schreiben war das Problem.
Signor Ambrosio, non si preoccupi, non è successo niente di grave! Und wer weiss, vielleicht gibt es ja doch noch ein Happy End. Schauen Sie doch mal:
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