Hicks-Hicks-Hurrah |
Eigentlich sollten die unzähligen Paragraphen ja für alle gleichermassen Gültigkeit haben und wären auch so gedacht. Allerdings gibt es da Ausnahmen. Die haben absolut nichts mit dem Einkommen eines Delinquenten zu tun, sondern damit, dass die Ordnungshüter auch nicht vor Angstgefühlen gefeit sind.
Sie möchten gratis Zugfahren? Zerzausen Sie sich Ihre Haare, ersetzen Sie Ihr "Chanel 5" durch einen guten Schuss "Erdinger", nehmen Sie auch gleich einen "zümpftigen" Schluck, wählen Sie Ihre Garderobe gekonnt ... Sie können sich in Zürich immer noch umziehen. Fletzen Sie sich mit einer Bierflasche in der Hand in die 2. Klasse, benehmen Sie sich für einmal voll daneben, belästigen Sie Ihre Mitreisenden mit erfundenen Anekdoten aus Ihrem Leben unter den Brücken (Lallen nicht vergessen) - ganz Mutige spielen gar mit Teelöffeln und Einwegspritzen. Schauen Sie den Billett-Kontrolleur unbedingt verständnislos und mit stumpfem Blick an ..... er oder sie wird sich nicht getrauen, auch nur annähernd nach Ihrer Fahrkarte zu fragen. Dasselbe funktioniert übrigens auch im Tram, wobei man da eher Gefahr läuft, auf Menschen zu treffen, die einem ganz anders kennen. Im dümmsten Fall ist man seinen Job los und landet tatsächlich unter den Brücken! Schlimmstenfalls können Sie aber immer noch behaupten, es handle sich um ein Experiment mit versteckter Kamera. RTL lässt grüssen!
Das mit der Kontrolle stimmt übrigens tatsächlich, das stand kürzlich auch im "Magazin". Und dass die Obrigkeit es allenthalben vermeidet, zum Rechten zu schauen lesen wir immer wieder in den Tageszeitungen, wenn wieder einmal über Vorkommnisse rund um die Reitschule berichtet wird oder davon, dass man den Stadtnomaden nun in Riedbach eine Zone für "alternatives Wohnen" zur Verfügung stellen will. Land kaufen, Häusle bauen, Hypotheken bezahlen oder als Alternative: Wohnung suchen, Miete bezahlen und alles was dazu gehört, das gilt nur für uns Gesetzestreuen.
PS: Dem heutigen "Touring" entnehme ich, dass der italienische Kassationshof (entspricht dem Bundesgericht) die Beschlagnahmung einiger Radargeräte verfügt hat, da diese hinter Büschen versteckt von den Automobilisten nicht frühzeitig genug gesehen werden konnten. Ein Automobilist hatte deswegen geklagt. Die Gemeinde als Besitzerin wird nun wegen Betruges verurteilt und zur Kasse gebeten. Mehr Abstrusia geht nicht, oder etwa doch?
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