Vorsicht Behördenlogik |
In den Augen des Strafrechtlers Jonas Weber von der Uni Basel handelt es sich bei dieser Geschichte um einen Einzelfall. Die Schweiz habe kein generelles Problem mit dem Vollzug von Verwahrungen.
Seltsamerweise hört man immer wieder von Häftlingen, welche den ihnen zugestandenen Ausgang eigenmächtig und unbewilligterweise verlängert haben, schlimmstenfalls auf Nimmerwiedersehen. Es ist nicht das erste Mal, weder in der Schweiz noch anderswo, ebensowenig wie der leider meist darauffolgende Rückfall in alte "schlechte Gewohnheiten".
Herr Weber meint, dass man das Risiko einer Flucht in Kauf nehmen müsse, denn ohne Lockerung der Haftbedingungen gäbe es für die Häftlinge keine Möglichkeit sich zu bewähren.
Genau, und falls er sich eben doch nicht bewähren sollte, dann besteht für Herrn Weber wohl kaum Gefahr, denn er entspricht keinesfalls dem Opferprofil eines Jean-Louis B.
Da die Polizei innerhalb nützlicher Frist keine Spur des Flüchtigen finden konnte, stellte sie die Suche vor Ort nach 3 Tagen ein. Gemäss Benjamin Brägger - bis Ende 2010 Leiter des Neuenburger Amtes für Justizvollzug - machen Ausgänge bei Gefangenen ohne Aussicht auf Haftentlassung keinen Sinn: "man spielt ihnen etwas vor und geht unnötige Risiken ein". Die Gefährlichkeitskommission hatte den Flüchtigen jedoch als erhöht gefährlich eingestuft und somit hatte er nicht mit einer Haftentlassung rechnen können.
Wer hier irgendwie, irgendwo die Logik (Beamtenlogik?) entdeckt, ist selber schuld! Da spielt mal wieder eine Behörde "Schicksal als Chance" oder so ähnlich. Lasst doch bitte nächstes Mal lieber einen Einbrecher ausbrechen - BITTE BITTE BITTE!
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