Samstag, 13. Juni 2020

Schweizer Demokratie: Die Krux mit der Stimmabgabe

Stimmabgabe an der Urne
sie ruhe in Frieden
2018 fanden in Bern Grossratswahlen statt, 2019 auf eidgenössischer Ebene Wahlen von National- und Ständerat, dieses Jahr finden in Bern Gemeindewahlen statt (Gemeinderat, Stadtrat, Stadtpräsident). Die Amtsdauer beträgt jeweils 4 Jahre.

WoW, so viele Wahlen! Juhuuuu!! So hat man zumindest das Gefühl, man hätte etwas zu sagen, mitzubestimmen, würde gehört. Weniger bewusst ist einem, was Stimmabgabe eigentlich wirklich bedeutet. Wir geben unsere Stimme ab - werden unserer Stimme beraubt - und haben genau genommen nichts mehr zu melden, von lachen ganz zu schweigen

Das Wort Parlament kommt von "parler"! Und da nun all diese Räte unsere Stimmen eingesammelt haben, können sie sozusagen mit tausend Zungen reden - oder gar mit gespaltener - aber doch stets ihre eigene Meinung oder die der Partei durchpuschen. Leider geht ja Parteipolitik vor Sachpolitik.

Das politische System in der Schweiz geniesst im Ausland einen guten Ruf. Mancherorts wäre man froh, hätte man die politischen Rechte, die wir bis vor kurzem hatten und hoffentlich auch mal wieder haben werden.

Ich fühle mich immer weniger vertreten von unseren Volksvertretern. Jeder Vertreter verkauft bekanntlich das, was er vertritt, das ist nicht nur bei Staubsaugervertretern so. Der Satz: "wer meint, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten" sagt schon alles.

Das erklärt vielleicht, warum ich auch schon mal Lisa Simpson gewählt habe. Die stand zwar nicht auf der Liste, aber wer schon mal "die Simpsons" geschaut hat, weiss, dass Lisa das Herz auf dem rechten Fleck hat, eine ehrliche Haut ist, sich wirklich informiert, sich einsetzt ohne Ende und zudem über eine ausserordentliche Intelligenz verfügt.

Unsere Demokratie steht auf dem Spiel. Die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte werden politikerseits mit Füssen getreten. Hier ein sehr aktuelles Beispiel:



Art. 26 regelt die Eigentumsgarantie. Er lautet wie folgt
  • Das Eigentum ist gewährleistet ¹
  • Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt ²

In der Sommersession (Nationalrat/Ständerat) wurde nun mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dass Vermieter von Geschäftsräumen für die Zeit des Corona-Lockdowns auf 60 Prozent ihrer Mieteinnahmen verzichten müssen. Dies soll gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat erhält den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten. Unfassbar!

Die meisten Vermieter haben sich längst mit ihren Mietern geeinigt. Ich weiss von Fällen, da hat der Vermieter seinem Mieter für zwei Monate den gesamten Betrag erlassen, einfach so und ohne unerwünschte Einmischung seitens der Regierung.

Man geht sehr grosszügig um mit fremdem Eigentum. Meines Erachtens kommt dies ganz klar einer Enteignung gleich. Wie steht es da mit der garantierten vollen Entschädigung? Wer bezahlt die, sollte sie gewährt werden, unter dem Strich tatsächlich? Ganz klar die Allgemeinheit! Und wer ist diese Allgemeinheit? Sie und ich! By the way: viele dieser Vermieter sind Pensionskassen. So wird mit unseren Pensionskassengeldern Roulette gespielt.

Wie gesagt, nur ein Beispiel von vielen. Persönlich fand ich den Artikel von Markus Meier (HEV Schweiz) dazu hervorragend: (ver)fassungslos, besser kann man es tatsächlich nicht ausdrücken.

Man könnte noch endlos Themen hier aufführen, z.B. Art. 16 "Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit" und Absatz 2 von Art. 17: "Zensur ist verboten", aber wie gesagt: ich habe meine Stimme nicht mehr, da helfen auch keine Pillen und keine kalten Umschläge, allenfalls eine Totalinitiative. Mit 100’000 Unterschriften in 18 Monaten wären wir dabei! Wählen zu können/dürfen heisst jedoch noch nicht, tatsächlich eine Wahl zu haben; dies gilt auch für Neuwahlen!

Also, alles klar: An respektive in der Urne wird meine Stimme zu Grabe getragen! R.I.P.

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